Diesem Rechtsgebiet ist Herr Dr. Stefan Mogk aufgrund seiner Dissertation an der Universität Tübingen im Besonderem verbunden. Im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeit hat er sich mit den Strukturen zahlreicher Verbände befasst, insbesondere auch großer Sportverbände sowie der diesen angeschlossenen Vereine. Intensiv hat sich Herr Dr. Mogk mit dem Satzungsrecht verschiedenster Vereine im deutschen Profi-Fußball befasst.
Aufgrund der erworbenen Kompetenz sind wir auf verschiedenen Gebieten des Sportrechts schon erfolgreich tätig ggewesen. Hierzu gehört zum Einen das Entwerfen von Satzungen, das Prüfen von Vertragsgestaltungen, zum anderen auch das Auftreten vor ordentlichen Gerichten, aber auch Sportverbandsgerichten.
Wir vertreten Vereine, deren Spieler oder Trainer vor Sportgerichten. Wir vertreten Vereinsorgane, wie beispielsweise Vorstandsmitglieder.
Das Spektrum der Tätigkeit geht von Schadensersatzansprüchen, über deren Abwehr, bis zur Befassung und Durchsetzung von Stadionverboten oder das Anfechten von Spielsperren.