Unter dem Stichwort Reisewarnung stellt sich in den Zeiten der Corona-Krise für viele Menschen die Frage, ob sie eine gebuchte Pauschalreise antrenten können / sollen / müssen oder ob die Reise storniert werden kann. Im Rahmen des Pauschalreiserechts kommt es hier vor allem auf die Vorschrift des § 651 h BGB an. Grundsätzlich kann eine Reise vom Reisenden immer storniert werden, also der Pauschalreisevertrag gekündigt werden. Der Veranstalter verliert dann den Anspruch auf den Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.  Es gelten dann in der Regel die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Reiseveranstalter, wonach Stornokosten in abgestufter Forn anfallen. Je früher storniert wird, desto geringer sind die Stornokosten.

chAus § 651 h III BGB ergibt sich jedoch, dass auch eine kostenlose Kündigung des Reisevertrages möglich ist. Immer dann, wenn am Zielort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorherrschen, die Reise an sich bzw. die Beförderung zum Zielort erheblich beeinträchtigen.

Es spricht sehr viel dafür, dass die Corona-Pandemie als ein solcher unvermeidlicher, außergewöhnlicher Umstand gilt, auch wenn Rechtsprechung dazu noch nicht vorliegt. Einreisebeschränkungen, Quarantänebestimmungen, die die Reise unmöglich machen, sind ein solcher Umstand.

 

Ein besonderes starkes Indiz sind Reisewarnungen. Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot, aber dokumentiert deutlich erhebliche Risisken für eine Reise. Das Auswärtige Amt hatte im März eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen, die bis einschließlich 14. Juni 2020 gilt. Für solche Pauschalreisen, deren Abreise in den Zeitraum der Reisewarnung fällt, gilt daher, dass eine kostenlose Kündigung / Stornierung möglich ist. Dies sehen auch immer mehr Reiseveranstalter so, auch wenn die Erstattung des Reisepreises noch immer mit Problem behaftet ist.

 

Ab dem 15. Juni 2020 gelten nun aber andere Regelungen, da das Auswärtige Amt die weltweitere Reisewarnung nicht mehr verlängert hat. Vielmehr hat das Bundeskabinett beschlossen, die Reisewarnung für Touristen für 31 europäische Länder aufzuheben. Dies ist aber noch nicht der Fall hinsichtlich Spanien, Norwegen, Finnland und Schweden.

 

Derzeit dürfte Folgendes gelten, wobei die Angaben ohne Gewähr für deren Richtigkeit erfolgen:

 

Belgien: Ab dem 15.6.2020 öffnet das Land seine Grenzen für Reisende aus 31 europäischen Ländern. Restaurants, Cafés und Bars haben den Betrieb wieder aufgenommen, müssen aber strenge Auflagen beachten und um 01.00 Uhr morgens schließen. Einschränkungen bzgl. Abstand, Maske etc. wird es geben.

 

Bulgarien: Es ist beabsichtigt, die Sommersaison ab dem 1.7.2020 für ausländische Touristen beginnen zu lassen. Abstandsregelungen werden gelten, auch an Stränden.

 

Dänemark: Ab dem 15.06.2020 öffnet Dänemark die Grenzen, zumindest für Touristen aus Deutschland, Norwegen und Island. Es müssen aber mindestes 6 Übernachtungen außerhalb Kopenhagens gebucht sein. Die Hauptstadt Kopenhagen darf nur tagsüber besucht werden.

 

Frankreich: Ab dem 15.06.2020 soll die Einreise wieder möglich sein. Die Grenzkontrollen werden aufgehoben. Touristenunterkünfte wie bspsw. Campingplätze sollen wieder geöffnet haben. Auch Restaurants sind wieder geöffnet. In Paris wird es vermutlich erst ab dem 1. Juli wieder möglich sein. Restaurants in Paris haben nur Außenanlagen geöffnet. Museen haben in Paris noch nicht geöffnet. Der Eiffel-Turm soll für Besucher ab dem 25. Juni wieder zugänglich sein.

Abstands- und Hygieneregeln werden gelten, so in Restaurants eine Maskenpflicht auch für Kunden beim Ein- und Ausgang und bei der Bewegung innerhalb des Restaurants.

 

Griechenland: Die Touristen-Saison soll ab dem 15.Juni wieder beginnen. Flüge sollen im Juni aus dem Ausland aber nur nach Athen möglich sein, erst ab dem 1. Juli auch wieder zu den anderen Flughäfen. Kontrollen hinsichtlich des Corona-Virus soll es stichprobenartig geben. Touristen müssen sich an die geltenden Hygienevorschriften halten. So ist bspw. in öffentlichen Verkehrsmitteln das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht, in Geschäften und Restaurants "dringend empfohlen". Auch Abstandsregeln müssen Besucher überall einhalten. An Privatstränden beispielsweise sind maximal 40 Personen pro 1000 Quadratmeter erlaubt und ein Mindestabstand von vier Metern zwischen den Sonnenschirmen ist obligatorisch. 

 

Großbritannien: Hier ist eine Reise offenbar noch nicht möglich. Seit dem 8. Juni gilt für Einreisende nach Großbritannien eine 14-tägige Quarantänepflicht in Form eine Selbstisolation. Verstöße dagegen führen zu einer erheblichen Geldbuße. Touristische Reisen dürften derzeit nicht möglich sein.

 

Island: Grundsätzlich gilt eine 14 tägige Quarantäne. Ab dem 15.6. kann alternativ bei Einreise sofort ein Corona-Test gemacht werden. Kinder sind davon ausgenommen. Reisende können auch durch Vorlage von Gesundheitsunterlagen bei der Einreise nachweisen, frei vom Corona-Virus zu sein.

 

Italien: Seit dem 03. Juni herrscht weitgehend Reisefreiheit. Quarantäne-Bestimmungen sind zumindest für EU-Bürger geschafft. An Flughäfen, Bahnhöfen, Museen und anderen öffentlichen Orten ist damit zu rechnen, dass mittels Scanner Fieber gemessen wird. Darüber hinaus geltend strenge Abstands- und Hygienevorschriften, vor allem in Restaurants, Hotels und an Stränden. An öffentlichen Orten wie Supermärkten, Geschäften und Museen besteht zudem Maskenpflicht, teilweise auch Einweghandschuhpflicht. Masken müssen Sie dabei selbst mitbringen, Handschuhe werden, wo vorgeschrieben, vom Betreiber gestellt.

Eine Reise nach Italien ist zwar wieder möglich, dennoch sprechen die Einschränkungen dafür, dass eine kostenlose Stornierung möglich ist. Hierauf werden sich die Veranstalter nicht einlassen. Mithin gibt es ein Risiko.

 

Kroatien: Die Einreise für deutsche Staatsbürger und Bürger aus weiterer 9 EU-Staaten ist wieder ohne Nachweis eines Grundes. An der Grenze muss nur der Aufenthaltsort und die Erreichbarkeit angegeben werden. In Kroatien haben Gaststätten, Schwimmbäder, Nationalparks und andere Attraktionen, wie die Stadtmauern von Dubrovnik wieder geöffnet. Sie können unter Einhaltung von Hygiene- und Sicherheitsregeln besucht werden. Es gilt die Abstandsregel von 1,5 Metern, die Kellner müssen Masken tragen. Auch die Fähren zu den Inseln fahren wieder.

 

Niederlande: Bungalowparks und Ferienwohnungen können wieder gebucht werden. Ab dem 15. Juni sollen alle Campingplätze und Ferienparks alle wieder öffnen können. Bisher galt, dass bspw. sanitäre Einrichtungen geschlossen waren. Es ist nicht eindeutig, ob diese Regel ab dem 15.6 oder ab dem 1.7.2020 wieder entfällt. Eine Einreise ist nur möglich bei gebuchter Unterkunft. Für Restaurants, Cafés, Kneipen oder Strandpavillions gelten noch Einschränkungen, derzeit maximal 30 Gäste, ab dem 1. Juli wohl bis zu 100 Personen. Reservierungen sind erforderlich. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist zu beachten, ebenso eine Maskenpflicht in öffentl. Verkehrsmitteln.

 

Norwegen: Die Grenze nach Norwegen ist seit Mitte März geschlossen. Touristische Reisen sind daher nicht möglich. Ab dem 15. Juni ändert sich das nur für Staatsbürger Dänemarks. Zurzeit muss mit einem Einreiseverbot bis zum 20.8.2020 gerechnet werden. Für deutsche Staatsbürger ist daher eine Einreise aus touristischen Zwecken bis auf weiteres nicht möglich.

 

Österreich: Schon Anfang Juni hat Österreich die Grenzen zu den Nachbarländern wieder geöffnet, ausgenommen Italien. Eine Einreise nach Österreich ist für deutsche Staatsbürger ohne Quarantäne oder Test-Erfordernisse möglich. Eine Duchrfahrt von Italien kommend ist derzeit nur unter strengen Auflagen erlaubt. Die Gastronomie hat ab dem 15.6. 2020 wieder bis 01.00 Uhr morgens geöffnet. Auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-und Nasenschutzes in der Öffentlichkeit soll größtenteils wieder entfallen. Derzeit gilt sie noch in öffentl. Verkehrsmitteln, öffentl. Gebäuden und Geschäften. Im öffentlichen Raum gilt ein Mindestabstand von 1 Meter.

  

Polen: Die Grenzen hat Polen ab dem 13, Juni wieder geöffnet, ab dem 16. Juni soll auch der Flugverkehr in die EU oder von der EU wieder aufgenommen werden. Quarantänebestimmungen für EU-Ausländer gibt es nicht mehr. Hotels, Restaurants, Cafés, Einkaufszentren sind wieder geöffnet. Abstands- und Hygieneregeln gelten, in Restaurants bspw. ein Abstand von 2 Metern zwischen den Tischen.

 

Portugal: Ab dem 15. Juni sollen die Grenzen für den Tourismus geöffnet werden. Portugal hat durch strikte Maßnahmen erreicht, dass das Virus dort nicht so sehr verbreitet war. Im öffentlichen Raum ist ein Abstand von zwei Meter zu allen Personen einzuhalten, die nicht im selben Haushalt leben. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe bis zu 350 Euro verhängt werden.

 

Schweden: Die Grenzen sind für Deutsche geöffnet. Ein Einreiseverbot gilt für Länder außerhalb der EU und der Europ. Freihandelszone. Die Durchreise nach Schweden mit dem Auto nach Dänemark ist als anerkannter Zweck erlaubt.

 

Schweiz: Die Schweiz gehört nicht zu EU, hat aber oftmals mit der EU abgestimmte Regelungen. Das Gastgewerbe ist der Schweiz schon seit Pfingsten wieder geöffnet. Gäste aus Deutschland und anderen Nachbarländern können ab dem 15. Juni wieder einreisen. Für Campingplätze, Hotels, Restaurants, Pensionen, Schwimmbäder, Zoos und Museen gelten Abstands- und Hygieneregelungen. Mund- und Nasenschutz wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend vorgeschrieben. Hotels dürfen Wellness anbieten, aber es gelten besondere Regelungen, im Schwimmbad 1 Person pro 4 qm.

 

Slowenien: Die Einreise ist seit dem 8. Juni ohne Auflagen für EU-Bürger möglich, sogar ohne Buchungsbestätigung, auch für den Transit, bspw. nach Kroatien.

 

Spanien: Tourismus für EU-Bürger soll ab dem 1. Juli 2020 wieder möglich sein. Selbst der Alarm-Zustand soll bis zum 21. Juni weiter gelten. Dieser gilt für das ganze Land und ist mit erheblichen Einschränkungen verbunden, im Grunde gilt sogar ein Einreiseverbot für Ausländer, und erheblicher Einschränkung der Bewegungsfreiheit für Einheimische. Seit dem 15. Mai gilt eine häusliche Quarantänepflicht von 14 Tagen. Diese wird nicht vor dem 1.7.2020 entfallen. Auch nach dem 1.7.2020 ist mit Einschränkungen zu rechnen, etwas Abstand am Strand, Plexiglas ode sogar zeitlich limitierte Standbesuche. Alle Reisen, die vor dem 1.7.2020 beginnen, sind daher unserer Auffassung nach kostenlos stornierbar.

 

Nur für die Balearen soll es eine Ausnahme gelten, wonach ab dem 15. Juni bereits bis zu 10.900 Touristen aus Deutschland dort Urlaub machen dürfen. Dies ist ein sogenanntes Pilotprojekt. Dies bedeutet unserer Ansicht nach aber nicht, dass man nun den gebuchten Urlaub tatsächlich antreten muss. Eine "zwangsweise" Teilhabe an diesem Versuch kann es nicht geben.

 

Türkei: Die weltweite Reisewarnung gilt bis zum 31.08.2020. Reisen sind nicht verboten, aber mit besonderen Risiken verbunden. Bei der derzeitigen Geltung der Reisewarnung können Pauschalreisen in die Türkei kostenlos abgesagt werden.

Die Türkei selbst hat die Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger ab dem 11.6.2020 aufgehoben. Bei Einreise in die Türkei werden Gesundheitsuntersuchungen durchgeführt und bei erhöhter Temperaturmessung oder weiteren Symptomen ein Corona-Test.

Für Menschen über 65 Jahre gilt eine Ausgangssperre von 20 Uhr bis 10 Uhr. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre unterliegen unter der Aufsicht der Erziehungsberechtigten keiner Ausgangssperre mehr. Reisebeschränkungen zwischen Provinzen sind seit dem 1. Juni 2020 aufgehoben. Auf Marktplätzen, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht; in einigen Städten und Gegenden auch überall im öffentlichen Raum. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet.

Kanada: Seit dem 18. März 2020 wird grundsätzlich nur noch kanadischen Staatsangehörigen und Personen mit permanentem Aufenthaltsstatus die Einreise nach Kanada gewährt. Vom Einreisestopp ausgenommen sind u.a. Diplomaten, Flugzeug-Crews und enge Familienangehörige von kanadischen Staatsangehörigen und von Personen mit einem permanenten Aufenthaltsstatus. Diese Regelungen gelten bis auf weiteres. Mithin ist derzeit eine Einreise nach Kanada zu touristischen Zwecken nicht möglich. Aufgrund der nunmehr bis zum 31.08.2020 verlängerten Reisewarnung in Bezug auf Kanada und 159 weitere Länder können Reisen, die vor dem 31.8.2020 beginnen sollen, kostenlos storniert werden.

 

USA: Seit dem 13. März 2020 gilt ein Einreiseverbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor der Einreise in die USA  in Deutschland oder einem anderen Schengenstaat aufgehalten haben. Ausgenommen vom Verbot der Einreise sind US-Staatsbürger, Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA („Greencard“-Inhaber), Personen, die in einem nahen Verwandtschaftsverhältnis zu einem US-Staatsbürger oder einer Person mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA stehen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen (wegen der Einzelheiten informieren Sie sich bitte vor Reiseantritt bei der Botschaft oder einer konsularischen Vertretung der USA in Deutschland),  Diplomaten oder Mitarbeiter internationaler Organisationen.

 

 

Diese Regelungen gelten bis auf weiteres. Mithin ist derzeit eine Einreise in die USA zu touristischen Zwecken nicht möglich. Aufgrund der nunmehr bis zum 31.08.2020 verlängerten Reisewarnung in Bezug auf die USA und 159 weitere Länder können Reisen, die vor dem 31.8.2020 beginnen sollen, kostenlos storniert werden.

Ägypten: Für ausländische Staatsangehörige gibt es derzeit keine reguläre Möglichkeit der Einreise nach Ägypten. Leere Flugzeuge zur Abholung ausländischer Staatsangehöriger dürfen weiterhin landen. Es besteht eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr abends bis 6 Uhr morgens, vom 24. Mai  bis 28. Mai gilt diese bereits ab 17 Uhr und für die Zeit ab 29. Mai ab 20 Uhr. Aufenthalt außerhalb der Wohnung während der Ausgangssperre kann Kontrollen, Geld- oder Gefängnisstrafen nach sich ziehen. Ämter und öffentliche Einrichtungen sind nur sehr eingeschränkt tätig. Kindergärten, Schulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen, sowie Sportstätten, Parks und soziale Versammlungsorte sind geschlossen. Restaurants, Cafés und Bars sind geschlossen und Geschäfte haben begrenzte Öffnungszeiten. Reisemöglichkeiten im Land sind im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Corona eingeschränkt. Es finden Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf Corona statt. Bei einem positiven Test kann die Isolation in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen. Bei der Einreise ins Land muss eine vierzehntägige Quarantäne in zentralen Quarantäneeinrichtungen verbracht werden. Eine Quarantäne kann auch bei Kontakt mit positiv getesteten Personen angeordnet werden. Diese Regelungen gelten bis auf weiteres. Mithin ist derzeit eine Einreise nach Ägypten zu touristischen Zwecken nicht möglich. Aufgrund der nunmehr bis zum 31.08.2020 verlängerten Reisewarnung in Bezug auf Ägypten und 159 weitere Länder können Reisen, die vor dem 31.8.2020 beginnen sollen, kostenlos storniert werden.

 

 

 

 

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