Langjährige Erfahrung weisen wir im Mietrecht auf. Wir vertreten Vermieter und Mieter.
Wir sind Ihnen behilflich in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Beginn oder Ende eines Mietverhältnisses – Kündigungen, Kündigungsfristen, mit der Abwicklung eines Mietvertrages, beispielsweise Fragen bei Mietmängeln, bei Betriebskostenabrechnungen, bei Mieterhöhungsbegehren.
Wir vertreten Sie im Räumungsverfahren.
aktuelle Rechtsprechung:
BGH 22.10.2014, VIII ZR 97/14: Eine Betriebskostenabrechnung ist nicht allein deshalb unwirksam, weil sie eine nicht erklärte Umlage nach "Personenmonaten" enthält. Es bedarf
keiner Angabe, für welchen Zeitraum wie viele Personen pro Wohnung berücksichtigt worden sind.