Gerade im Bereich des eigenen Eigenheims ist es für alle Beteiligten unerlässlich, auf zuverlässigen rechtlichen Rat setzen zu können.
Wir verfügen im Immobilienrecht über eine langjährige Erfahrung, geprägt von unzähligen Verfahren für mittelständische Unternehmen, aber auch Bauherren.
Wir beraten Bauunternehmen, Bauträger, Architekten, Bauherrn, Eigenheimerwerber, Auftraggeber von Bauleistungen sowie Handwerker.
Wir führen außergerichtliche Verhandlungen in allen Bereichen des Baurechts. Wir vertreten Sie in gerichtlichen Verfahren, wie selbständigen Beweisverfahren, Klageverfahren oder Schiedsverfahren.
Unser Leistungsspektrum beinhaltet das Befassen mit Werk- und Bauverträgen sowie Grundstückskaufverträgen. Das Vorgehen beim Vorliegen von Mängeln, Geltendmachung von Ersatzansprüchen bei Vertragsverletzungen, Rückabwicklungen von Kaufverträgen sind Teil unserer Tätigkeit.
Wir beraten Sie bzgl. ihrer Kreditverträge über falsche Widerrufsbelehrungen