Es gibt verschiedene Arten von Zeugnissen. Von erheblicher Bedeutung ist das Zeugnis, welches bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erteilen ist. Es gibt auch das Zwischenzeugnis, welches im Verlauf des bestehenden Arbeitsverhältnisses erteilt wird.
Zu unterscheiden ist zwischen einfachen und qualifizierten Zeugnissen. Das einfache Zeugnis beschreibt lediglich Art und Dauer der Tätigkeit. Das qualifizierte Zeugnis macht darüber hinaus auch Angaben zur Leistung und Führung des Arbeitgebers.
Einen Anspruch auf eine Zeugnis haben Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Personen und Auszubildende. § 109 Gewerbeordnung regelt, dass bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis besteht.