Wir beraten Sie u.a. in folgenden Bereichen
Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir für Sie die Anfrage der Kostendeckung. Sprechen Sie uns an unter 0208 / 80 11 22 oder unter info@anwalt-dr-mogk.de oder Rechtsanwaelte-Dr.Mogk@t-online.de jederzeit an, wenn Sie Fragen haben oder konkreten Beratungs- oder Tätigkeitsbedarf haben.
Eine Besonderheit ist es im Arbeitsrecht, dass im Arbeitsgerichtsverfahren erster Instanz die Kosten des eigenen Rechtsanwalts auch dann nicht durch die Gegenpartei zu erstatten sind, wenn der Rechtsstreit gewonnen wird (§ 12a Abs.1 ArbGG). Die Kosten des eigenen Anwalts sind also in der ersten Instanz durch jede Partei selbst zu tragen unabhängig davon, ob der Rechtsstreit gewonnen oder verloren wird. Lediglich im Berufungsverfahren findet im Arbeitsrecht eine Kostenerstattung statt. In der zweiten Instanz bleibt es also bei dem allgemeinen zivilrechtlichen Grundsatz, dass die Kosten des Rechtsstreits im Verhältnis vom Obsiegen und Unterliegen, von der unterliegenden Partei zu erstatten sind.
Kostendeckung Ihrer Rechtsschutzversicherung holen wir gerne ein.Einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen wir, sollten die Voraussetzungen gegeben sein.
Kündigung:
Näheres zur Kündigung, insbesondere zu der Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes, finden Sie unter dem Reiter Kündigung. Wir gegen einen Überblick über die Anwendung des KSchG, über die einzuhaltende Klagefrist (3 Wochen !!), über die besonderen Kündigungsgründe, über die außerordentliche Kündigung.
Abmahnung:
Die Abmahnung ist häufig einer Kündigung vorgeschaltet. Näheres finden sie unter dem Reiter Abmahnung .